Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Geregelt wird dies im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Was für Unternehmer eher als Schikane aufgefasst werden könnte, hat hingegen für Arbeitnehmer den Schutz vor Ausbeutung als Ziel.
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