Infos zur Abmahnwelle wegen Google Fonts – kostenloser Check!

Zurzeit erhalten viele Webseitenbetreiber Abmahnschreiben, weil sie Google Fonts angeblich falsch in ihre Seite eingebunden haben.

Die Abmahner stützen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München, das es als Datenschutzvergehen ansieht, wenn die IP des Webseitenbenutzers über remote eingebundene Google Fonts auf US-amerikanische Server landet. Das Urteil selbst wird von vielen Experten kritisch gesehen, da der angebliche Schaden sich größtenteils auf ein „Unwohlsein“ beschränkt und der Verdacht nahesteht, dass gezielt nach Webseiten mit Google Fonts gesucht wird, um deren Betreiber abzumahnen.

Um da auf der sicheren Seite zu stehen, sollte darauf geachtet werden, Google Fonts nur lokal über den eigenen Server einzubinden, damit die Benutzer-IP gar nicht erst ins Ausland gelangt.

Für mehr Informationen zum Thema, Anleitungen wie man am besten auf eine solche Abmahnung reagiert und die Möglichkeit online kostenlos zu überprüfen, ob Google Fonts bei der eigenen Webseite korrekt eingebunden sind, schauen Sie gerne einmal bei https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner vorbei.