Neue „Abmahnungslücke“

Was leider wie ein Sport unter einigen Anwälten erscheint, kann für kleinere Unternehmen oder Einzelkämpfer eine finanzielle Lücke ins Budget reißen. Neuester Schrei: Ist der Link des Impressums unter dem sog. Cookie-Banner versteckt, ist es laut §5 TMG nicht mehr „unmittelbar erreichbar“. Ähnlich sieht es beim Datenschutzhinweis aus. 

https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10373-cookies-banner-abmahnung.html

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